KI-Kennzeichnungspflicht: wer was kennzeichnen muss

Seit dem 2. August 2026 gilt in der EU Artikel 50 der KI-Verordnung. Er regelt, wann Inhalte als KI-generiert gekennzeichnet werden müssen. Hier steht, wen das trifft und wie die Kennzeichnung aussehen muss.

Aktualisiert 2026-11-03

Die KI-Kennzeichnungspflicht steht in Artikel 50 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689, auf Englisch “AI Act”). Sie verlangt Transparenz: Menschen sollen wissen, wann sie mit einer Maschine sprechen oder etwas sehen, das eine Maschine gemacht hat. Sie gilt seit dem 2. August 2026 in allen EU-Staaten, ohne dass Deutschland ein eigenes Gesetz dafür braucht.

Wen die Pflicht trifft

Die Verordnung unterscheidet zwei Rollen:

  • Anbieter entwickeln oder verkaufen das KI-System, zum Beispiel OpenAI, Google oder ein Startup mit eigenem Bildgenerator. Sie müssen KI-Inhalte maschinenlesbar markieren (Wasserzeichen, Metadaten) und bei Chatbots sagen, dass eine KI antwortet.
  • Betreiber nutzen ein KI-System für ihre eigene Arbeit: eine Redaktion, eine Agentur, ein Onlineshop, eine Creatorin mit Gewerbe. Für sie gilt die Kennzeichnung von Deepfakes und von KI-Texten zu Themen von öffentlichem Interesse.

Wer KI rein privat nutzt, fällt nicht unter die Verordnung.

Deepfakes: immer kennzeichnen

Ein Deepfake ist nach der Verordnung ein KI-erzeugtes oder -verändertes Bild, Video oder Tonstück, das echten Personen, Orten oder Ereignissen ähnelt und fälschlich echt wirken würde. Ein KI-Foto einer Politikerin, eine geklonte Stimme in einem Werbespot, ein Produktvideo mit einem KI-Avatar, der wie ein echter Mensch aussieht: All das muss gekennzeichnet werden, auch wenn ein Mensch es nachbearbeitet hat.

Für offensichtlich künstlerische, satirische oder fiktionale Werke gilt eine mildere Form: Der Hinweis darf das Werk nicht stören, ein kleines Symbol oder ein Hinweis daneben genügt.

KI-Texte: nur bei Themen von öffentlichem Interesse

KI-generierte Texte müssen gekennzeichnet werden, wenn sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse zu informieren, also Nachrichten, Politik, Gesundheit, Sicherheit. Die Pflicht entfällt, wenn beides zutrifft:

  1. Der Text wurde von einem Menschen geprüft oder redaktionell kontrolliert, und
  2. eine Person oder ein Unternehmen trägt die redaktionelle Verantwortung.

Eine Redaktion, die jeden KI-Entwurf lektoriert und mit Impressum dafür einsteht, muss nicht kennzeichnen. Eine Seite, die ungeprüfte KI-Nachrichten veröffentlicht, schon. Produkttexte, Rezepte oder ein privater Reiseblog sind meist keine Themen von öffentlichem Interesse im Sinne der Verordnung. Freiwillig kennzeichnen ist trotzdem eine gute Idee, und viele Plattformen verlangen es ohnehin.

So muss die Kennzeichnung aussehen

Die Verordnung sagt nur: klar erkennbar, spätestens beim ersten Kontakt, barrierefrei. Die Einzelheiten stehen im Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte, den die EU-Kommission am 10. Juni 2026 veröffentlicht hat:

  • das EU-Symbol oder eine gleichwertige Kennzeichnung mit “AI” als wichtigstem Element;
  • bei Bildern und Videos auf dem Inhalt selbst, sofort sichtbar, ohne ihn zu verdecken;
  • bei Videos am Anfang, wo möglich auch zwischendurch und nach Werbepausen;
  • bei Audio als kurzer gesprochener Hinweis am Anfang;
  • bei Texten über dem Text, neben der Überschrift oder im Impressum;
  • barrierefrei: Alternativtext, ausreichender Kontrast, lesbar für Screenreader.

Die EU stellt drei offizielle Symbole bereit: “AI”, “AI + GENERATED” und “AI + MODIFIED”. Sie stehen auf der Seite der Kommission zum Download, und jede und jeder darf sie ohne Quellenangabe nutzen. Die Kommission betont: Wer die Symbole nutzt, ist damit allein noch nicht rechtskonform.

Bußgelder

Verstöße gegen Artikel 50 können bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes kosten, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen und Startups gilt der niedrigere der beiden Beträge.

In fünf Schritten zur Kennzeichnung

  1. Liste auf, was du veröffentlichst und wo KI beteiligt war: Bilder, Videos, Ton, Texte.
  2. Finde die Deepfakes darunter und setze eine sichtbare Kennzeichnung direkt auf den Inhalt.
  3. Prüfe, ob KI-Texte zu öffentlichen Themen von einem Menschen geprüft werden und wer redaktionell verantwortlich ist. Halte das schriftlich fest.
  4. Erkläre auf deiner Website kurz, wie du KI nutzt und was deine Kennzeichnungen bedeuten.
  5. Für alles andere: ein Badge zur KI-Kennzeichnung, damit niemand raten muss. Welche Stufe passt, steht auf der Seite Die vier Stufen.

Alle Badges dieser Stufe

Fragen

Muss ich jeden Blogartikel kennzeichnen, bei dem mir ChatGPT geholfen hat?

Nein. Die Pflicht für Texte gilt für KI-generierte Texte, die die Öffentlichkeit über Themen von öffentlichem Interesse informieren, und sie entfällt, wenn ein Mensch den Text geprüft hat und jemand redaktionell verantwortlich ist. Freiwillig kennzeichnen darfst du immer.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für Instagram und TikTok?

Wer auf Instagram oder TikTok beruflich Deepfakes veröffentlicht, fällt unter Artikel 50. Dazu kommen die Regeln der Plattformen selbst: Beide verlangen, dass realistisch wirkende KI-Inhalte markiert werden.

Wer kontrolliert die Einhaltung in Deutschland?

Die Marktüberwachung übernehmen nationale Behörden; in Deutschland ist dafür die Bundesnetzagentur vorgesehen. Für KI-Systeme, die das EU-Büro für Künstliche Intelligenz beaufsichtigt, ist dieses zuständig.

Reicht ein Tattletag-Badge als Kennzeichnung?

Ein Badge allein erfüllt die Pflicht nicht. Bei Deepfakes gehört die Kennzeichnung auf den Inhalt selbst. Das Badge ergänzt sie für Leser, die wissen wollen, wie ein Inhalt entstanden ist.

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Stufe

Wer hat was gemacht

KI-generiert (Stufe 4). KI-Kennzeichnung von Tattletag

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